Über uns

Wie entstand African Angel?

Nachdem Harriet Bruce-Annan jahrelang jede Nebentätigkeit angenommen und unter anderem als Klo- und Garderobenfrau Tag und Nacht gearbeitet hatte [1, 2, 3, 4], um Kinder aus Bukom finanziell zu unterstützen, wurde sie schließlich ermutigt, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, um mehr Geld für ihr Projekt sammeln zu können.

Nach zwei gescheiterten Versuchen [5, 6] – Harriet fehlte es an der nötigen Erfahrung, ohne jedoch jemals aufgeben zu wollen [7]–, machte sie am 15. September 2002 gemeinsam mit sechs Mitstreitern in Düsseldorf den großen Schritt vom Traum zur Wirklichkeit: Die Gründung des Vereins African Angel e.V. [8]

Der Verein und dessen Satzung wurden am 26. Mai 2003 unter der Nummer 9230 in das Vereinsregister eingetragen. Am 16. Juni. 2003 erhielt der Verein African Angel e.V. vom Finanzamt Düsseldorf-Mitte durch Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Dieser Freistellungsbescheid wurde im August 2008 erneuert. Damit darf African Angel e.V. allen Spendern und Sponsoren Spendenquittungen ausstellen, damit sie die Zahlungen steuerlich absetzen können [9, 10].

Mit dieser Satzung des Vereins machte sich Harriet dann auf nach Ghana, um die Eltern des Viertels Bukom in Accra auf Versammlungen über das Projekt zu informieren und sie zum Mitmachen zu animieren [11, 12, 13, 14]. Eine schwere Aufgabe, da sie sich auf den Versammlungen in Bukom Befürchtungen und auch Anfeindungen der misstrauischen Eltern und Bewohner ausgesetzt sah. Dass sich schließlich Eltern doch dazu bereit fanden, zunächst 26 ihrer Kinder im Alter zwischen damals 4 und 11 Jahren in die Obhut von African Angel e.V. zu geben, ist der alleinige Verdienst von Harriets Überzeugungskraft vor Ort. Dass sie es zudem schaffte, ein entsprechendes Haus zur Unterbringung der Kinder in einem ordentlichen Stadtteil von Accra anzumieten [15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23] und die Kindergarten- und Schulplätze in guten Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen zu belegen [24, 25, 26, 27, 28, 29], soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben (aber mehr dazu unter Medien).

2004 wurde in Ghana der Verein African Angel gemäß der Vorschriften des Companies Code, 1963 (Act 179), als Association (eingetragener Verein) registriert [30, 31, 32, 33].

Seit dem 20. Mai. 2005 wird African Angel e.V. auch auf der Liste gemeinnütziger Einrichtungen des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geführt. Auf Basis dieser Liste legen die in Strafsachen tätigen Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte fest, an wen festgesetzte Beträge von den zu Geldstrafen Verurteilten zu zahlen sind. Die Kontrolle über die Verwendung der gesammelten Gelder (Gemeinnützigkeit) obliegt dem beauftragten Steuerberatungsgesellschaft Dammann & Jacob GmbH und geschieht hinsichtlich der Gemeinnützigkeit der Aufwendungen natürlich auch durch das zuständige Finanzamt.


... Zurück

Copyright © AFRICAN ANGEL e.V. 2004-2012 - All rights reserved. Design by EinickeArt.